Barfuß im Straßenverkehr (Hobby? Barfuß! 2)

unci ⌂ @, Friday, 13.06.2003, 12:05 (vor 7779 Tagen) @ Hannes

Letzten Winter hielt mich ein Polizist auf, weil ich nicht angegurtet war, ich erklärte ihm, daß der Gurt nicht funktioniert, was tatsächlich stimmte, der Polizist glaubte es nicht, er war zu faul, um da nachzusehen (ein Teil war gebrochen), dann wollte er Erste-Hilfe-Kasten, Warndreieck usw. ansehen, ich stieg aus, er wunderte sich nur und fragte mich, wo ich meine Schuhe habe (es war allerdings Winter), ich hatte keine bei mir, es war auch egal, deswegen machte er kein Theater, aber die Strafe von 20€ wegen des Gurts zahlte ich um der Friedens willen. Sonst fand der Polizist nichts. es dauerte gut eine halbe stunde, das Ganze ! Aber nicht wegen barfuß, sondern weil es unmöglich war, den Polizisten davon zu überzeugen, daß ich den Gurt nicht anschnallen konnte. Nachher bin ich dann in die Werkstatt gefahren, das hatte ich ohnehin vor.....

VORSICHT: Das folgende ist keine verbindliche rechtsauskunft - die dürfte ich als laie überhaupt nicht geben -, sondern meine lesart des gesetzestextes.

Nach §35a StVZO müssen die sitze in kraftfahrzeugen mit höchstgeschwindigkeit über 25 km/h und zulässigem gesamtgewicht bis 3,5 t mit funktionierenden sicherheitsgurten ausgerüstet sein, sonst ist das fahrzeug für den verkehr auf öffentlichen straßen nicht zugelassen. Theoretisch hättest du also das fahrzeug dort, wo der schaden aufgetreten ist, außer betrieb nehmen müssen und den gurt reparieren, erst dann wieder losfahren ....

Natürlich macht das keiner, sondern fährt in die werkstatt. Pech, dass du direkt dann in die kontrolle geraten bist. Aber der polizist war im recht, soweit ich das sehen kann: ein Kfz ohne funktionierende gurte ist nicht verkehrssicher.

(Weshalb ich mir nicht sicher bin: Es gibt zugelassene oldtimer ohne gurte, für die ich aber keine ausnahmeregelung in der StVZO gefunden habe. Ebenso habe ich keine regelung über die überführung von kraftfahrzeugen mit ausgefallenen vorgeschriebenen systemen zur werkstatt gefunden ....)

[image] StVZO §35a


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