Barfuß im Straßenverkehr (Hobby? Barfuß! 2)

unci ⌂ @, Friday, 13.06.2003, 11:53 (vor 7779 Tagen) @ DetlevK

Irgendwo steht soweit ich weiß, dass beim Autofahren "geeignetes Schuhwerk" zu tragen ist. Da es heißt "Schuhwerk" schließt die Beamtenlogik daraus, dass barfuß fahren verboten sein muss. Gemeint ist wohl, dass man (frau) nicht mit High Heels oder gar Skistiefeln fahren soll!

Nicht in der straßenverkehrsordnung von Deutschland oder Österreich. Ich habe lange in diesen gesetzestexten gesucht und keine vorschrift gefunden, die sich auf schuhwerk bezieht. Es wird lediglich auf gurtpflicht eingegangen sowie auf die helmpflicht bei motorisierten zweirädern. Also solange mir niemand eine explizite regel zeigt, sehe ich mich nicht im konflikt mit der gesetzeslage, wenn ich barfuß radfahre.

[image] Straßenverkehrsordnung


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