Anmerkung (Hobby? Barfuß! 2)

Seeker, Monday, 04.02.2002, 21:45 (vor 8268 Tagen) @ georg

Es könnte wohl kaum jemanden gefallen, daß Polizisten genötigt
wären, ihre Schuhe auszuziehen, bevor sie eine Wohnung betreten, in
der sie einen vom Wohnungsinhaber/Vermieter beherbergten
Straffälligen vermuten. Dies könnte ja auch von Mohammedanern
ausgenutzt werden.

Interessantes Argument! Ja, klar bei Gefahr im Verzug ist das was
anderes - zumal da das Hausrecht (Unverletzlichkeit der Wohnung im
Sinne des Grundgesetzes) ohnehin wegen eines hoeheren Rechtsgutes
nicht mehr gilt.
Waere in diesem Zusammenhang mal interessant zu erfahren, wie sich
das eigentlich bei polizeilichen oder behoerdlichen Besuchen in
Moscheen verhaelt - da ist es ja aus religioesen Gruenden geboten,
die Schuhe auszuziehen. Ich meine hier jetzt natuerlich Routine-
Situationen, nicht Gefahr im Verzug oder richterlich angeordnete
Durchsuchungen bei konkretem Tatverdacht.


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