Gewohnheitsrecht?!? (Hobby? Barfuß! 2)

Hans-Martin, Monday, 04.02.2002, 20:09 (vor 8268 Tagen) @ Seeker

Hi!

Wie Du richtig schreibst: Du bittest den Gast ... Der Gast kann entscheiden, ob er der Bitte nachkommt oder nicht. Denn Du hast das Hausrecht als Aufenthaltsrecht, das Du gewähren kannst, oder nicht. Dazu gehört nicht das Recht, darüber zu bestimmen, wie jemand angezogen ist bzw. was er ausziehen soll. Wenn jemand Deiner Bitte nicht nachkommen sollte, liegt es somit an Dir. ob Du den oder die Betreffende dann zum Gehen aufforderst, oder ob Du aus sonstigen Interessen das Tragen von Schuhen akzeptierst.

Mein Rat freilich wäre, nicht rechtlich, sondern menschlich zu argumentieren.

Hans-Martin


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