Anmerkung (Hobby? Barfuß! 2)

georg, Monday, 04.02.2002, 21:29 (vor 8268 Tagen) @ Hans-Martin

Hi!
Wie Du richtig schreibst: Du bittest den Gast ... Der Gast kann entscheiden, ob er der Bitte nachkommt oder nicht. Denn Du hast das Hausrecht als Aufenthaltsrecht, das Du gewähren kannst, oder nicht. Dazu gehört nicht das Recht, darüber zu bestimmen, wie jemand angezogen ist bzw. was er ausziehen soll. Wenn jemand Deiner Bitte nicht nachkommen sollte, liegt es somit an Dir. ob Du den oder die Betreffende dann zum Gehen aufforderst, oder ob Du aus sonstigen Interessen das Tragen von Schuhen akzeptierst.
Mein Rat freilich wäre, nicht rechtlich, sondern menschlich zu argumentieren.
Hans-Martin

Es könnte wohl kaum jemanden gefallen, daß Polizisten genötigt wären, ihre Schuhe auszuziehen, bevor sie eine Wohnung betreten, in der sie einen vom Wohnungsinhaber/Vermieter beherbergten Straffälligen vermuten. Dies könnte ja auch von Mohammedanern ausgenutzt werden.


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