Gewohnheitsrecht?!? (Hobby? Barfuß! 2)

Seeker, Monday, 04.02.2002, 07:39 (vor 8269 Tagen)

Heute Morgen kam im ZDF-Morgenmagazin ein Bericht, dass per
Gerichtsurteil bestimmt wurde, dass kein Gast verpflichtet ist, beim
Betreten der Wohnung die Schuhe auszuziehen, wegen des in Deutschland
ueblichen "Gewohnheitsrechts". Bei Wirtschaftswoche online habe ich
dazu diesen Bericht gefunden:

***

PARKETT: Pantoffel keine Pflicht

Besucher bundesdeutscher Privatwohnungen müssen ihre Schuhe vor
dem Betreten der fremden Behausung weder in Filzpantoffeln
umtauschen noch die Sohlen ihrer Straßentreter nach Steinchen
absuchen. Zerkratzen kleine Kiesel unter den Schuhen des Gastes das
Parkett, muss der Gastgeber den Schaden schon selbst begleichen

(Amtsgericht Siegburg, 4 C 53/01).

Das Gericht begründete sein Urteil mit einem Hinweis auf die guten
Sitten. Demnach ist es im deutschen Kulturkreis nicht üblich, dass
Besucher ihre Schuhe ausziehen müssen, bevor sie über die
Türschwelle treten. Im Gegenteil: Das wird ?bei zahlreichen
Gelegenheiten? sogar als ?unpassend empfunden?, fand der Richter.
Deswegen reicht es hier zu Lande völlig aus, wenn ein Gast seine
Schuhe auf dem Fußabtreter vor der Wohnungstür abputzt.

***

Hat zufaellig jemand eine Ahnung, wie es ist, wenn der Gastgeber die
Gaeste explizit bittet, Schuhe auszuziehen?
Habe ich in diesem Fall nicht Hausrecht? Bei mir in der Wohnung
werden naemlich grundsaetzlich keine getragen, da in meiner Strasse
die Buergersteige und Hauseingaenge leider als Hundeklos missbraucht
werden :(


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