Zu früh gefreut! (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Michael,
Es tut mir leid, dass Du an meinem Wohnort so schlecht behandelt wurdest. Vielleicht erinnerst Du Dich noch an meine Begegnung mit der Stadtpolizei in einer Winternacht vor ein paar Jahren? Da wurde ich, im Gegensatz zu Dir, nicht so unfreundlich behandelt. Es scheint als ob sich in das massiv aufgestockte Polizeikorps ein paar Rambos eingeschlichen haben, die sich unbedingt wichtig machen wollten.
Im Sommer hatte ich bisher noch nie Probleme damit. Deinem Bericht zur Folge lag es wohl daran, dass ich LANGE Hosen trug :)
Ich habe noch nachgeschaut, was das Polizeigesetz der Stadt aussagt. Wegweisen können sie Dich nicht, sondern höchstenfalls eine Busse geben wegen einen Verstoss gegen folgende Artikel. Das würde ich aber sofort anfechten:
§ 25
Vorführungen und Handlungen aller Art, welche Anstand oder Sitte verletzen,
sind verboten.
§ 26
1 Wer in der Öffentlichkeit durch ungebührliches Verhalten Ärgernis erregt,
kann bestraft werden
2 Personen, die in ihrer Urteilsfähigkeit erheblich eingeschränkt sind (z.B.
Alkoholisierte, unter Betäubungsmittel oder Medikamenteneinfluss Stehende,
etc.), können auf deren Kosten nach Hause oder in Spitalpflege gebracht oder
nötigenfalls vorübergehend in Gewahrsam genommen werden.
Gruss,
FrankX