Eine Meldung aus Renens (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen, Stammposter, Thursday, 13.12.2007, 06:39 (vor 6126 Tagen) @ Andi35

Hallo Andi!

Im Grund genommen haben alle, die in diesem Thread geschrieben haben recht. Mein Schreiben war in der Tat recht lang, und lange Briefe werden eher nur überflogen als kurze. Aber wie will man das in wenige Worte fassen?

Dann kommt die Sprachdifferenz hinzu. Ich kann kein französisch, und von denen können einige kein und andere nur wenig deutsch, wodurch auch Mißinterpretationen möglich wären. Möglicherweise wären die Kontrollen weniger intensiv gewesen, wenn ich perfekt französich könnte. Ich habe den Eindruck, als ob die Polizeikontrollen im nicht-deutschsprachigen Raum (Frankreich, französichssprachige Schweiz, italienischsprachige Schweiz) mühsamer waren als im deutschsprachigen Raum. Manchmal habe ich sogar den Eindruck, als ob selbst "unterschiedliches Deutsch" eine Barriere darstellt, etwa wenn der Polizist normalerweise Schweizerdeutsch spricht und ich hochdeutsch. Entweder sieht er sich gezwungen hochdeutsch zu sprechen(weil er glaubt, ich würde kein Schweizerdeutsch verstehen, was nicht der Fall ist), was ihm schwerfällt, oder er hat Mühe, überhaupt hochdeutsch zu verstehen.

Ich vermute, daß die Antwort eine Sekretärin geschrieben hat, die deutsch kann. Mein Schreiben wurde vermutlich von einem Beamten gelesen, der mich wegen der Barfüßigkeit schikaniert hatte und etwas deutsch kann. Dann hat er vermutlich zur Sekretärin (auf französisch)gesagt: "Ach ja, das war dieser Penner, der barfuß auf dem Bahnhof rumlief. Schreib ihm, daß wir uns Sorgen um seine Gesundheit gemacht haben und dann den üblichen Senf! Dann ist die Wahrscheinlichkeit am geringsten, daß er sich wiedermeldet."

Nun ja, jetzt hast Du es ja hinter Dir und kannst das Erlebnis beruhigt "zu den Akten legen"!

Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig. Alles andere wäre unverhältnismäßig, also das, was ich den Beamten vorwerfe. Ich habe keine Zeit und Lust, dem ganzen noch nachzusäckeln, der Ärger würde noch größer werden. Die Kosten würden ins Unermeßliche steigen. Schließlich fehlen mir Beweise. Wie will ich (oder ein Anwalt) beweisen, daß die Behauptung, die Beamten hätten sich aufgrund meiner Barfüßigkeit Sorgen um meine Gesundheit gemacht haben NICHT stimmt und der wahre Grund Feindlichkkeit gegenüber andersartigem war? Wie will ich beweisen, daß das, was ich geschrieben habe, wirklich stimmt. "Echte" Zeugen gab es ja nicht. Irgendein Mensch hätte die Vorgänge am Bahnhof filmen müssen. Aber welcher zufällige Zeuge filmt schon solche Szenen? Und wenn die Szene von einem Begleiter von mir gefilmt worden wäre(etwa einem Redakteur, der die Reaktionen der Leute gegenüber Barfüßern im Winter aufnehmen wollte, sich jedoch unauffällig verhält, damit die Reaktionen auch repräsentativ bleiben), dann hätte die Polizei das ganze sicher als Komplott gegen die Polizei interpretiert. Möglicherweise heißt es dann: "Das Vorgehen der Polizei wurde genau gefilmt. Nicht gefilmt wurde aber, wie der Barfüßer vorher mit Steinen geworfen hat!"

Liebe Grüße von

Michael aus Zofingen


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