Basler Polizei verfolgt sogar über STAATS-Grenze (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Michael,
gut, daß Du nur in KLEIN-Hüningen
(schweiz, BS oder BL?) auf der rechten und nicht in Huningue/Hüningen (Frankreich, 68 = Haut Rhin / Oberrhein) auf der linken Rheinseite
warst: Vor ca. 3 Wochen stand in der Zeitung: Basler Polizei verfolgt Mann über die Grenze
bei St. Louis auf der linken Rheinseite
bis
ins französische
Hüningen und übergibt ihn
nach der Verhaftung dort
der französischen Polizei.
Das müßten sie wohl auch mit einem Schweizer tun, der erst in Frankreich gefasst wird!
Ob die
französische Polizei
so großkariert organisiert ist, daß die Leute aus der department-Hauptstadt Mulhouse/Mühlhausen zuständig sind, weiß ich nicht...
... sonst hätte es evtl. noch ein Wiedersehen mit alten Bekannten gegeben... )
... Und ob die für einen renitenten Nichtzahler noch mal einen im vergleichsweise bequemen Krankenwagen für den Transport organisiert hätten... ))
nix für ungut: Ich hoffe, Du kannst über Witze zu dem Thema noch lachen!
Hüningen dagegen liegt auf der anderen Rheinseite in Frankreich.
War mir schon klar (s.o.) ...
SDie Schweizer Grenzer dürfen einen Schweizer Staatbürger wie mich nicht an Frankreich (oder einen anderen Staat) ausliefern.
Aus der Schweiz sicher nicht - aber bei Verhafttung auf französischem Gebiet wie in Hüningen?
An eine Auslieferung nach Mülhausen dachte ich nicht. War der Mann, den die Basler Polizeischergen an die französichen Bullen ausgeliefert hatten, ein Franzose? Und sicher hatte er etwas schwereres auf dem Kerbholz als nur barfuß laufen oder Auto fahren.
Das weiß ich alles nicht mehr.
Gruß
Leo