Basler Polizei verfolgt sogar über STAATS-Grenze (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Leo,
gut, daß Du nur in KLEIN-Hüningen warst: Vor ca. 3 Wochen stand in der Zeitung: Basler Polizei verfolgt Mann über die Grenze bis Hüningen und übergibt ihn der französischen Polizei. Ob die so großkariert organisiert ist, das die Leute aus der department-Hauptstadt Mulhouse/Mühlhausen zuständig sind, weiß ich nicht...
Ich war zwar in Kleinhüningen, jedoch nicht an der Grenze. Zum einen wollte ich nicht dorthin, zum anderen nahm ich den Worst-Case an. Da meine Aussprache typisch deutsch ist, könnten die "schlagfertigen" Beamten angenommen haben, daß ich in Deutschland wohne und über die Grenze fliehen wollte. Somit hätten sie eine Meldung über einen barfüßigen Velofahrer an die Grenzübergänge weitergeleitet haben können. Dann hätten mich die Grenzer etwa zwischen Klein-Hüningen und Weil fassen können.
Hüningen dagegen liegt auf der anderen Rheinseite in Frankreich. SDie Schweizer Grenzer dürfen einen Schweizer Staatbürger wie mich nicht an Frankreich (oder einen anderen Staat) ausliefern. Ob Deutschland einen Schweizer in einen andern EU-Staat ausliefern darf, kann ich nicht sagen.
An eine Auslieferung nach Mülhausen dachte ich nicht. War der Mann, den die Basler Polizeischergen an die französichen Bullen ausgeliefert hatten, ein Franzose? Und sicher hatte er etwas schwereres auf dem Kerbholz als nur barfuß laufen oder Auto fahren.
Die Basler Polizei hatte übrigens auch schon mal vor Jahren einen vermutlich fett beschuhten französichen Autodieb über die Grenze verfolgt und auf französischen Boden erschossen. Den Beamten wurde lediglich der Vorwurf des Agierens auf fremden Hoheitsgebiet vorgeworfen, das Töten des Autodiebes waren Peanuts.
Gruß
Michael aus Zofingen