Ja!!! (Hobby? Barfuß! 2)

Lorenz ⌂, Stammposter, Saturday, 25.08.2007, 21:55 (vor 6236 Tagen) @ clouh

kann mir jemand anhand eines Gesetzesauszugs das Barfuss-Autofahren bejahen oder einen Kommentar dazu abgeben....

Das hat das Oberlandesgericht Bamberg im Nov. 2006 getan und mit einem Urteil festgestellt, dass es keinerlei gesetzliche Handhabe gibt, das Barfußfahren zu bestrafen. Die etwas schwer lesbare Begründung

[image] findest du hier


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion