Das ist ungesetzlich..... (Hobby? Barfuß! 2)
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften haben meines Wissens Gesetzesrang und berechtigen bei Verstoß zum Kassieren eines Bußgelds!
Das Oberlandesgericht Bamberg hat das mit Urteil von Nov. 2006 nicht so gesehen. Und nach meinem Verständnis von unserer Verfassung kann nur Gesetze erlassen, wer vom Volk gewählt ist. Deshalb glaube ich nicht an den Gesetzesrang der UVV, da müsste mich schon das Bundesverfassungsgericht eines Besseren belehren!
Mach's gut und unbeschuht, Lorenz
Für die, die es betrifft (Berufskraftfahrer) sind die UVV verbindlich wie ein Gesetz! Bußgelder werden da u.A. auch vom BAG (Bundesaufsichtsamt für den Güterverkehr) kassiert!