Das ist ungesetzlich..... (Hobby? Barfuß! 2)

Lorenz ⌂, Stammposter, Friday, 20.07.2007, 19:23 (vor 6272 Tagen) @ Lothar

Nachfolgendes habe ich in einem Verkehrsportalforum gefunden.
Wenn man sich den Bußgeldkatalog anschaut ist das ein Aberwitz.
Barfuß LKW fahren kostet 50 Euro und drei Punkte in der Probezeit (108)

Die Leute kennen das Urteil des OLG Bamberg von Nov. 2006 nicht. Wir haben dieses hier mit Freude zur Kenntnis genommen, denn es wurde festgestellt, dass es keinerlei Gesetzesgrundlage für ein Bußgeld auf Barfuß-, Flipflop- oder sonstiges Fahren gibt. Und wenn man den Bußgeldkatalog anschaut (habe ich schon gemacht), steht auch rein gar nichts darüber drin!

Wer wegen Barfußfahrens verknackt wird, kann also mit bester Erfolgsaussicht dagegen klagen. Auch wenn sich die Versicherungen für wahnsinnig wichtig halten -- ihre Unfallverhütungsvorschriften sind (zumindests außerhalb des Arbeitsrechts) juristisch ohne Belang. So hat es das OLG Bamberg gesehen. Irgendwelche Aktiengesellschaften, die aus Versicherungsbeiträgen Gewinn erwirtschaften, können zwar ihre Kunden schikanieren, aber keine Gesetze erlassen!!!

Mach's gut und unbeschuht, Lorenz

[image] Barfuß Autofahren ist erlaubt


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