Berufgenossenschaft und StVO (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Ulrich,
ich hab das nur so satirisch dahingeschrieben
Mit meinem Beitrag wollte ich ja gerade die unlogische Regelung zwischen Privat-und Berufskraftfahrern anprangern.
Die weitverbreitete Volksmeinung lautet aber doch: Solange es mich nicht selbst betrifft, ist es mir völlig egal.
Du kannst ja mit der Trennung zwischen beruflichen-und privaten Fahrten gut umgehen.
Übrigens, eine weitere juristische Schieflage (sorry O.T.): Der Führerschein Klasse 2 (alt) neu C, CE (?) muß ab einem fortgeschrittenen Lebensalter mit einem aufwändigen medizinischem Test (alle 5 Jahre?) von den Zulassungsbehörden neu bestätigt werden.
Ältere PKW-Fahrer brauchen das (noch) nicht. Vermutlich weil unsere Gesetzgeber selbst in einem Alter sind, wo es sie selbst treffen könnte.
Grüße von Hamburg nach Berlin
Gunnar