Berufgenossenschaft und StVO (Hobby? Barfuß! 2)

Gunnar, Friday, 06.07.2007, 08:31 (vor 6287 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hallo Ulrich,

ich hab das nur so satirisch dahingeschrieben :-)
Mit meinem Beitrag wollte ich ja gerade die unlogische Regelung zwischen Privat-und Berufskraftfahrern anprangern.
Die weitverbreitete Volksmeinung lautet aber doch: Solange es mich nicht selbst betrifft, ist es mir völlig egal.
Du kannst ja mit der Trennung zwischen beruflichen-und privaten Fahrten gut umgehen.
Übrigens, eine weitere juristische Schieflage (sorry O.T.): Der Führerschein Klasse 2 (alt) neu C, CE (?) muß ab einem fortgeschrittenen Lebensalter mit einem aufwändigen medizinischem Test (alle 5 Jahre?) von den Zulassungsbehörden neu bestätigt werden.
Ältere PKW-Fahrer brauchen das (noch) nicht. Vermutlich weil unsere Gesetzgeber selbst in einem Alter sind, wo es sie selbst treffen könnte.

Grüße von Hamburg nach Berlin
Gunnar


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