Berufgenossenschaft und StVO (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Thursday, 05.07.2007, 17:39 (vor 6288 Tagen) @ Manfred (Ten)

Hi Manfred (Ten)!

Ausserdem denke ich mir, dass die Schuhpflicht für LKW-Fahrer noch andere Gründe hat: Wenn dem (z. B.) so eine Palette Steine auf die Füsse fällt braucht er keine Taucherflossen mehr...
Manfred

Es ist nur "den Fuß fest umschließendes Schuhwerk" vorgeschrieben, nicht aber Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen. Zudem dürfte nur ein kleiner Teil der Berufskraftfahrer Steine oder ähnlich schweres Material geladen haben. Busfahrer und Taxifahrer befördern zudem in erster Linie nicht Ladung, sondern Personen, und auch von den Lastwagefahrern wirken nicht alle beim Be- und Entladen der Fracht mit (habe früher mal aushilfsweise in einer Kleiderfabrik gearbeitet, und wenn ein Lastwagen entladen werden mußte, halfen nicht alle Lastwagenfahrer mit). Und daß man mit Sicherheitsschuhen getrost eine Palette Steine auf die Füße fallen lassen kann, bezweifele ich stark. Turnschuhe (die "den Fuß fest umschließen" und daher den Anforderungen der Berufsgenossenschaft genügen) bewirken in solchen Fällen sicher keinen Schutz.

Es handelt sich bei der Vorschrift der Berufsgenossenschaft um einen Fall der in unserer Gesellschaft leider seuchenartig verbreiteten Schuhversessenheit!

Barfuß,
Markus U.


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