Gefährliche Verfügung (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Thursday, 05.07.2007, 17:25 (vor 6288 Tagen) @ Gunnar

Hi Gunnar!

Wir akzeptieren ohne Murren, daß LKW-Bus-und Taxifahrer, wegen Berufsgenossenschaftlicher Verfügung schuhpflichtig sind. Die Berufsgenossenschaft hat also einen Zusammenhang zwischen sicherem Autofahren und Schuhetragen erkannt.

Ich akzeptiere das keineswegs ohne Murren, sondern nehme es, zumal ich nichts dagegen unternehmen kann, notgedrungen zur kenntnis, und tröste mich notdürftig damit, daß ich kein Berufskraftfahrer bin und daher nicht zum Kreise der unmittelbar Betroffenen gehöre.
Einen Zusammenhang zwischensicherem Autofahren und Schuhetragen kann ich hingegen nicht erkennen - der existiert allenfalls in den Köppen derer, die sich besagte Regel ausgedacht haben.

Wir sind uns einig darüber, daß LKW-Bus-und Taxifahrer besonders viel fahren und/oder verantwortungsvolle Ladung (Personen/Gefahrgüter) transportieren.
Demgegenüber steht die Behauptung von uns Barfüßern (mich eingeschlossen), daß wir barfuß besser, gefühlvoller - ergo sicherer - fahren können.

Das ist keine Behauptung, sondern eine Erfahrung. Es ist noch gar nicht lange her, daß Jay mit mir als Beifahrer seinen prachtvollen BMW über eine belebte Straße im Münchener Norden lenkte, als plötzlich von links ein Fahrzeug auf unsere Spur raste, anscheinend ohne auf die Vorfahrtregelung (wir befanden uns auf der Vorfahrtstraße) zu achten. Nur weil Jay barfuß war und deshalb besonders reaktionsschnell bremsen konnte, kam es nicht zu einem Unfalle. Hätte Jay Schuhe getragen, wäre ein Unfall wohl unabwendbar gewesen (für einen Zusammenstoß "fehlten" nur wenige Zentimeter).

Für mich ist diese Logik nicht nachvollziehbar. Diese Logik kann doch wohl nicht nur wegen eines größeren Pedals eines Kieslasters schlüssig werden? Ein LKW hat Druckluftbremsen und braucht auch nicht mehr Pedalbremskraft(wenn denn überhaupt bewiesen wäre, daß Beschuhte mehr Druck erzeugen können).
Ich gehöre, Gott sei Dank, nicht zur Kaste der Berufsgenossenschaftlich verpflichteten Berufskraftfahrer und darf weiterhin mein barfüßiges Autofahren genießen, meine aber, daß hier juristisch etwas schief liegt.

Da liegt allerdings juristisch etwas schief, und hier sehe ich eine große Gefahr für unsere Sache, nämlich die, daß der Gesetzgeber die "juristische Schieflage" kurzerhand dahingehend "korrigiert", daß die Vorschrift der Berufsgenossenschaft wortgleich in die StVO übernimmt. Für die Berufsgenossenschaft wäre sie dann freilich obsolet, weil Gesetze für alle gelten und somit in jedem Falle Vorrang haben.

Besorgte Barfußgrüße,
Markus U.


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