Ein Tipp eines barfußfreundlichen und geschäftstüchtigen Fußpflegers... (Hobby? Barfuß! 2)
Tach Hans,
da haben wir denselben Gedanken zur selben Zeit gehabt
"Wer sich oder anderen Menschen der Fußsohle ganz oder teilweise beraubt wird mit Schotterwandern nicht unter acht Stunden bestraft. Diese Strafe kann nach unzweifelhafter, amtlich bestätigter, Reue zur Bewährung ausgesetzt oder in achtstündiges Bestreichen der Fußsohlen mit Gänsefedern umgewandelt werden."
Gesetz zum Schutze von Fußsohlen vor Fußpflegern (FuSchuG), vom 29.02.2007
Johannes
Moin,
Man fragt sich, wie das in alten Zeiten, als die Evolution zum modernen Menschen noch im Gange war, funktioniert hat???
Eigentlich müßtete so ein Lebewesen mit solchen Fortbewegungswerkzeugen schon vor Jahrtausenden ausgestorben sein - oder gibt's Balsan schon sooo lange?
Pardon,
hans