Teilerfolg für Barfuss Autofahrerin (Hobby? Barfuß! 2)

Gerd, Friday, 15.09.2006, 17:43 (vor 6583 Tagen) @ Lorenz

Wahrscheinlich hat die noch was anderes ausgefressen, denn für ein Bußgeld für barfüßiges Autofahren ist in den Straßenverkehrsgesetzen überhaupt keine Rechtsgrundlage zu finden.

Es ist z.B. falsch, fehlendes Schuhwerk als Grund für zu zaghaftes Bremsen oder Abschutschen von Pedalen anzugeben.
Abgesehen davon, dass das in der Regel nicht der Grund ist.

Liebe Grüße

Gerd


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