Teilerfolg für Barfuss Autofahrerin (Hobby? Barfuß! 2)

Manfred (Ten), Stammposter, Friday, 15.09.2006, 12:42 (vor 6648 Tagen) @ Lorenz

Einen Teilerfolg hat eine Autofahrerin erzielt,die vor dem Further Amtsgericht Einspruch gegen ein Bußgeld wegen barfuss am Steuer eingelegt hatte, sie muss jetzt statt 50 Euro nur 30 Euro bezahlen, ihr Punktekonto bleibt unbelastet.

Wahrscheinlich hat die noch was anderes ausgefressen, denn für ein Bußgeld für barfüßiges Autofahren ist in den Straßenverkehrsgesetzen überhaupt keine Rechtsgrundlage zu finden. >Barfüßige Grüße von Lorenz

Nicht nur keine Rechtsgrundlage, sondern auch keine logische !
Denn Schuhe sind schliesslich keine Bremskraft-"Verstärker", sie vermehren doch nicht den maximal möglichen, von meinen Füssen ausgeübten Druck aufs Pedal.
Und das Argument weniger Masse beim schnellen Wechsel vom Gas- aufs Bremspedal zu bewegen ist super. Vom Gefühl dafür ganz zu schweigen.
Oder kann ich einen Lichtschalter besser mit Handschuhen bedienen?
Grüssle, Manfred


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