Teilerfolg für Barfuss Autofahrerin (Hobby? Barfuß! 2)

Lorenz ⌂, Stammposter, Thursday, 14.09.2006, 22:21 (vor 6583 Tagen) @ Katharina

Einen Teilerfolg hat eine Autofahrerin erzielt,die vor dem Further Amtsgericht Einspruch gegen ein Bußgeld wegen barfuss am Steuer eingelegt hatte, sie muss jetzt statt 50 Euro nur 30 Euro bezahlen, ihr Punktekonto bleibt unbelastet.

Wahrscheinlich hat die noch was anderes ausgefressen, denn für ein Bußgeld für barfüßiges Autofahren ist in den Straßenverkehrsgesetzen überhaupt keine Rechtsgrundlage zu finden. Also kann ein Bußgeld aus diesem Grund auch nicht rechtmäßig sein. Auf jeden Fall aber lohnt sich der Einspruch, wenn man unrechtmäßig verknackt wird!!!

Barfüßige Grüße von Lorenz

[image] Juristisches zum barfuß Autofahren


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