Haben Sie keine Schuhe dabei? (Hobby? Barfuß! 2)

Guenther, Monday, 31.07.2006, 14:33 (vor 6629 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hi MichaeL!
"Darf man überhaupt aus dem Zug verwiesen werden, wenn man in Besitz einer gültigen Fahrkarte ist?"
Es wird, nehme ich an, einen Paragraphen geben, daß man von der Beförderung ausgeschlossen werden kann, wenn man "Sicherheit" oder "Wohlbefinden" anderer Fahrgäste stört. Das ist ja auch sinnvoll für den Fall, wenn etwa einer kreuzbetrunken ist und randaliert, Frauen belästigt o.ä.. Natürlich liegt in solchen "Gummiparagraphen" immer die Gefahr, daß Spießer kommen und sagen: "Iiiii, wo Leute mit so dreckigen Füßen sitzen, sehe ich mein Wohlbefinden gemindert".

"Auf freier Strecke sicher nicht."
Das geht mit Sicherheit nicht. Wenn sich eine solche Person auf dem Gleisbett irgendwie verletzt, käme die Bahn in große Schwierigkeiten.
Aber ich habe schon erlebt, daß ein Zug bei einem furchtbaren Sturm wegen Oberleitungsschaden nicht weiter konnte und die Leute auf freier Strecke mit Unterstützung des Bahnpersonals rausgelassen wurden. Die staunten nicht schlecht, daß ich mich auf dem Gleisschotter barfuß zumindest einigermaßen bewegen konnten.

"Aber auf dem nächsten Haltebahnhof?"
Daß hab ich in Deutschland schon erlebt, daß Leute ohne Fahrschein am nächsten Bahnhof (auch an Provinzbahnhöfen) rausgesetzt wurden. Ich meine aber, in Deutschland wäre, die gängige Praxis, daß am nächsten größeren Bahnhof Polizei bestellt wird, die die Personalien aufnimmt, so daß die Bahn ihren Fahrpreis einfordern kann. Ich habe ein einziges Mal eine solche Behandlung erfahren, als ein Schaffner meinte, ich wäre ein Betrüger, weil mein Fahrschein nur in Verbindung mit dem Personalausweis galt, der aber abgelaufen war (es handelte sich um ein Studentticket für die Strecke Uni-Wohnort). Als man aber auf der Bahnhofswache nach wenigen Sekunden feststellte, daß ich ich war und immer noch für meinen alten Wohnort gemeldet war, war alles zu Ende. Meine Barfüßigkeit spielte dabei keine Rolle.

"Wenn ich den reservierten Zug nicht bekommen hätte, sondern erst einen späteren, hätte ich womöglich Strafe bezahlen müssen, so wie einer, der zu spät zum Bahnhof zum Bahnhof kommt. Bei verpaßten Züge wegen Zugverspätung zeigt sich die Bahn relativ kulant, aber ist sie es auch, weil einer auf dem Bahnsteig von "Bundesbullen" wegen nicht Einhaltung irgendeiner nicht vorhanden Kleiderordnung am Betreten des gewünschten Zuges gehindert wird?"
Ich fürchte, in dem Fall hast Du keine Chance, weil Du nach dem Ausweisgesetz verpflichtet bist, Dich gegenüber Polizisten auszuweisen. Dann wirst Du auch die damit verbundene Zeitverzögerung in Kauf nehmen müssen. Wie ich den Vorgang kenne, dauert er aber in der Regel nur wenige Sekunden.

Beste Grüße nach Zofingen
Guenther


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