Barfußverbot (Hobby? Barfuß! 2)

KaiL, Monday, 08.05.2006, 13:53 (vor 6779 Tagen) @ Marco Freiuburg

das Verbot bezieht sich auf das FH-Gebäude. Ich bräuchte Material um zu beweisen, daß barfußgehen nicht unhygenischer ist als mit Straßenschuhen

nö, andersherum: er muss beweisen, dass er überhaupt a) berechtigt ist, so ein Verbot zu erteilen und/oder b) die von ihm zitierte Vorschrift existiert.


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