Barfußverbot (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo, Marco,
Barfußverbot wofür? Fürs Wohnheim oder das FH-Gebäude? Wenn du in ersterem Mieter bist, kann man das Verbot vergessen. Beim Kollegiengebäude könnte er ev. im Auftrag des Rektors / Kanzlers handeln. Ich würde dort mal freundlich anfragen ("darf der Hausmeister Studenten des Gebäudes verweisen und am Studieren hindern?" -- barfuß aus gesundheitlichen Gründen; Vorschrift, auf die sich der Hausmeister bezieht, existiert nicht; nicht unhygienischer als mit Straßenschuhen; Intelligenz und Gehirnleistung nachgewiesenermaßen barfuß höher etc.).
Strategisch braucht man das Gespräch mit dem FH-Chef nicht zu scheuen, da bare Füße auch gesellschaftlich zunehmend akzeptiert werden und es keinen sachlichen Grund dagegen (außer vielleicht in Labors) gibt.
Viel Erfolg, Kai (VS)