Barfußverbot (Hobby? Barfuß! 2)

Kai (VS) @, Monday, 08.05.2006, 12:33 (vor 6714 Tagen) @ Marco aus Freiburg

Hallo, Marco,

Barfußverbot wofür? Fürs Wohnheim oder das FH-Gebäude? Wenn du in ersterem Mieter bist, kann man das Verbot vergessen. Beim Kollegiengebäude könnte er ev. im Auftrag des Rektors / Kanzlers handeln. Ich würde dort mal freundlich anfragen ("darf der Hausmeister Studenten des Gebäudes verweisen und am Studieren hindern?" -- barfuß aus gesundheitlichen Gründen; Vorschrift, auf die sich der Hausmeister bezieht, existiert nicht; nicht unhygienischer als mit Straßenschuhen; Intelligenz und Gehirnleistung nachgewiesenermaßen barfuß höher etc.).

Strategisch braucht man das Gespräch mit dem FH-Chef nicht zu scheuen, da bare Füße auch gesellschaftlich zunehmend akzeptiert werden und es keinen sachlichen Grund dagegen (außer vielleicht in Labors) gibt.

Viel Erfolg, Kai (VS)


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