Barfuß "Hausfriedensbruch" in öffentlichen Verkehrsmitteln? (Hobby? Barfuß! 2)

Vesa Local @, Stammposter, Wednesday, 21.12.2005, 19:57 (vor 6852 Tagen) @ John Lupus

Hi, John!

Stell dir mal vor, jemand steigt mit einem Kochtopf voll heißen Wassers ein. Da steht auch nirgends, daß das verboten ist. Aber der Fahrer nimmt ihn nicht mit.

Das Mitführen eines Kochtopfes mit heißem Wasser ist nicht explizit verboten, fällt aber eindeutig unter die "Gefährdung anderer".

Um wieder OT zu werden:
Stelle Dir mal vor im Sommer willst Du in die "Öffentlichen" und schwitzt trotz "fehlender" Beinendbekleidung, die "Soße" läuft an Dir runter und wird nicht von Deinen Schuhen aufgefangen.
Wehe da rutscht eine(r) mit "Industrieprofil" drauf aus...

Viele Grüße
Vesa Local


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