Barfuß "Hausfriedensbruch" in öffentlichen Verkehrsmitteln? (Hobby? Barfuß! 2)

John Lupus, Stammposter, Wednesday, 21.12.2005, 16:56 (vor 6852 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Was steht weiter drin?
(1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
Bei Streitigkeiten bleiben - vorbehaltlich späterer Beschwerden - die Anordnungen des Fahrers bindend. Fahrgäste, welche den Anordnungen des Fahrers nicht entsprechen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden.

Na also! Man muß dem Fahrer gehorchen! Wenn er aus irgendwelchen Gründen keine Barfüßer mag, darf er sie von der Beförderung ausschließen! Beschweren darf man sich später! Die Gründe könnten die "eigene Sicherheit" sein (Verletzungsgefahr durch Scherben, Schuhe anderer Personen usw., aber dann wären Flipflops auch gefährlich), die "Rücksicht auf andere Personen" (andere Leute könnten sich am Anblick nackter Füße stören und deswegen dem Verkehrsunternehmen den Rücken kehren). Wenn also der Fahrer befiehlt, Schuhe anzuziehen, und man hat keine dabei, dann darf man nicht mitfahren.

So ist es, Michael.

Wie anders könntest du es dir denn denken?

Im anderen Thread zum "Fitnessstudio" haben wir es doch gerade erst gelernt: Man kann nicht alles festschreiben (das hast du oben ja gerade selbst erwähnt).
Im Zweifel hat der Busfahrer oder ein sonstiger Angestellter des Betreibers zu entscheiden.
Und soll bei unterschiedlicher Auffassung der Bus oder die Bahn angehalten werden, bis ein Gericht entschieden hat?

Stell dir mal vor, jemand steigt mit einem Kochtopf voll heißen Wassers ein. Da steht auch nirgends, daß das verboten ist. Aber der Fahrer nimmt ihn nicht mit.
Oder schlicht jemand mir einem großen Batzen Hudescheiße an den Füßen.
Oder...
Oder...

So ärgerlich das ist, es geht nun mal nicht anders.
Ist halt (in unserem Fall leider) wie im Wilden Westen:
Erst schießen, dann fragen.

Beschweren kann man sich natürlich, und ich würde das natürlich auch tun. Es geht aber eben erst hinterher.

Grüße

John


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