Verzeihung (Hobby? Barfuß! 2)

John Lupus, Stammposter, Monday, 10.10.2005, 22:51 (vor 6990 Tagen) @ Andi35

Was es zu Deiner Antwort in Bezug auf die Polizei noch zu sagen gibt:
Natürlich muss die Polizei einem Anruf Folge leisten und einer Sache nachgehen, wie man es Dir ja auch schon ihrerseits gesagt hat und was man auch ganz allgemein weiß.

Verzeihung, ich möchte mich jetzt nicht als "Störenfried" des Forums gerieren, aber das "weiß" man nicht, sondern das behauptet man.
Und es stimmt nicht.

Selbstverständlich kann die Polizei z.B. bei einem Anruf abwägen, ob es sich darum handelt, daß sie ausrücken muß.
Nicht jede Bagatelle muß verfolgt werden. Und offensichtlich unsinnige Meldungen werden auch nicht weiter verfolgt.
Wenn jemand z.B. anruft und meldet, jemand habe im Stadtpark eine Blume abgerupft - meint ihr, da setzt sich ein Funkwagen in Bewegung?

Und ebenso selbstverständlich dürfen die Beamten im Warmen sitzenbleiben, wenn jemand anruft und meldet, daß da jemand barfuß rumläuft. Es gibt KEINEN Grund, dem nachzugehen. Es sei denn, die Polizei habe aufgrund anderer Kenntnisse Anhaltspunkte dafür, daß mit dem betreffenden etwas nicht stimmt.

Daß die Jungs bei JEDER Anforderung mit großem LalüLala ausrücken, ist ein pures Märchen.

Grüße

John


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