Schleierhaft (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Monday, 10.10.2005, 07:23 (vor 6925 Tagen) @ Andi35

Hallo Andi!

Wie schön, daß Du den Weg ins Forum zurückgefunden hast. Und ausgerechnet mit einem Thema über ein Ereignis, mit dem ich schon wiederholt konfrontiert wurde! Um ehrlich zu sein, liegt die letzte Polizeikontrolle schon einige Zeit zurück.

"Geärgert hätte es mich in dem Moment, wenn es am Tag geschehen wäre und ich einen Termin hätte wahrnehmen müssen, doch so hatte ich ja Zeit, ich schlenderte ja eh nur gemütlich herum."

Ich gehöre auch zu denjenigen, die sich mehr darüber aufregen, wenn man wegen einer Personenkontrolle einen Zug oder sonst was verpaßt. Meistens habe ich, wenn ich barfuß unterwegs ist, eine gewisse Zeitreserve eingeplant. allerdings in erster Linie nicht wegen allfälliger Kontrollen, sondern eher wegen anderer Ereignisse: Wenn etwa ein asphaltierter Weg gesperrt ist und man stattdessen einen groben Schotterweg benutzen muß, der vielleicht gerade 500 Meter weiter ist als der ursprüngliche, dann macht es für einen beschuhten Wanderer kaum etwas aus. Durch etwas schnelleres Gehen kann man den Termin noch wahrhaben. Aber als Genuß-Barfüßer ist man nicht in der Lage, auf groben Schotter schneller zu gehen als auf Asphalt.

"Hätten sie mich jedoch unfreundlich behandelt oder gar schikaniert, dann hätte ich mich geärgert und womöglich sogar eine Meldung gemacht, da ich mich dann in meiner Privatsphäre unter der "totalen Kontrolle" beeinträchtigt gefühlt hätte."

Die meisten Begebenheiten mit der Polizei waren höflich (oder zumindest wurde Höflichkeit vorgespielt), nur in einem Fall wurde ich "wie ein Schwerverbrecher" behandelt, indem man mich von zu Hause abholte.

"Ich rechne damit, dass ich vielleicht noch ein oder zwei Mal angehalten werde, wenn überhaupt und dann kennt man mich in Saarbrücken! :-)
Wenn sie mich dann mal wieder sehen, werden sie belustigt sagen: "Ach schau´ mal, da geht ja unser netter "Barfußmann" und Kollegen werden denken: "Ach! Da ist ja der Typ, von dem die Kollegen neulich erzählt haben, klasse! Jetzt haben wir ihn auch mal gesehen. :-)"

Sicher kennt man mich auch schon als den "Barfußmann" in Zofingen. Wie Lorenz schon geschrieben hat, sitzt die Polizei zwischen zwei Stühlen. Manchmal frage ich mich, ob die Polizei einem Menschen, der aus Überzeugung barfuß läuft und möglichst auch noch in Kombination mit eher sommerlicher Kleidung (aber solcher, in der man im Sommer auch dort erscheinen darf, wo viel Menschen sind), das Barfußlaufen verbieten darf. Oder dürfen Gerichte das machen? Was passiert wohl, wenn jeder in der Stadt weiß, daß in der Nähe ein Barfüßer lebt und ein Ortsfremder meldet der Polizei im Winter einen Barfüßer. Die Polizei bleibt einfach in der Wachstube hinterm warmen Ofen sitzen, weil sie einen "alten Bekannten" zu erkennen glaubt. Am nächsten Tag wird ein erfrorener Betrunkener ohne Schuhe gefunden! Kann man dann den überzeugten Barfüßer mit zur Verantwortung ziehen? Ich möchte nicht, daß man mir wegen eines solchen Vorfalls das Recht aufs Barfußlaufen beschneidet, andererseits möchte ich auch keine Gerichte einschalten, um es wiederzuerlangen. Das kostet nämlich Geld, und Barfußlaufen soll für mich ein kostenloses Vergnügen sein und bleiben.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen


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