Unsinn (Hobby? Barfuß! 2)
Eben! Wer etwas behauptet, muß auch einen schlüssigen Beweis liefern, sonst ist sein Vorbringen nicht erheblich.
Quatsch.
DAS Standard-Argument, um alles mögliche abzubügeln.
Nicht mal in einem Strafprozeß muß einem - entgegen landläufiger Meinung - etwas schlüssig bewiesen werden. Es reicht, daß das Gericht keinen vernünftigen Zweifel hat.
Ein negativer "Beweis" ist einem virtuellen Medium sowieso nie zu erbringen.
Und somit behaupte ich mal, ich bin ein 2 Meter großer Hase mit einem lila Schwänzchen, der locker 20 Meter hoch springen kann. Und jetzt beweise du mir mal das Gegenteil. Solange du das nicht kannst, darfst du nicht behaupten, daß ich die Unwahrheit schreibe.
Merkst du was?
Grüße
John