Selber "Hausrecht" ausüben bzl. barfuß? (Hobby? Barfuß! 2)

hans, Stammposter, Monday, 03.01.2005, 20:02 (vor 7208 Tagen) @ Gerhard Zirkel

Hallo Michael & Gerhard,
der Wohnungsinhaber (egal ob Mieter oder Besitzer) kann hereinlassen wen er will und dies an jegliche Bedingungen knüpfen, auch beim Versicherungsfritzen oder Chef! Ob die dann noch hereinkommen wollen, ist dann zunächst deren Problem - wenn der Chef einen dann beim Stellenabbau "bevorzugt berücksichtigen" will, wird er schlau genug sein, eine gerichtsfeste Begründung zu liefern.

Die einzige Ausnahme wäre hier wohl ein Rettungseinsatz der Feuerwehr.

In "Darum nerven Japaner" habe ich gelesen, daß die Rettungskräfte dort vor der Rettung das korrekte Schuhaus- und Anziehen praktizieren!

Mit freundlichen Füßen,
hans


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion