Selber "Hausrecht" ausüben bzl. barfuß? (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Monday, 03.01.2005, 14:16 (vor 7208 Tagen)

In diesem Forum (auch in "the best of") wurde schon vielfach das Thema "Hausrecht" in Zusammenhang mit barfuß angesprochen. Unter anderem auch, daß nicht nur der Hausbesitzer/Filialleiter, sondern auch der "letzte Kellner" bzw. der "dümmste Lehrling" sich auf das Hausrecht berufen kann. Da Barfußverbote außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika eher selten schriftlich in Hausordnungen von Restaurants, Kaufhäusern usw. verankert sind, bedeutet, daß jeder Mitarbeiter nach eigenem Ermessen handelt und man muß dem Befehl Folge leisten. Wie beim Militär: Ein Befehl ist keine Diskussionsgrundlage. Man muß ihn ausführen. Beschweren darf man sich erst später. Und wenn man dieses beim nächsten Vorgesetzten tut, dann hat man entweder Glück, daß der Chef vernünftiger denkt oder Pech, wenn der Chef ein ebenso großer Spießer ist wie sein Untergebener

Kann ich als Mieter auch das Hausrecht ausüben? Etwa in der Form, daß ich erwarte, daß meine Besucher die Schuhe ausziehen, wenn sie in meine Wohnung wollen, ansonsten dürften sie nicht rein? Wenn es sich um "normale" Besucher handelt und sie weigern sich, dann bin ich sicher nicht traurig darüber. Dürften sich die Besucher auch bei irgendeinem beschweren? Bei meinem Vermieter etwa? Oder beim Hausmeister? Sind diese Personen überhaupt berechtigt, das "Barfußobligatorium", das ich für MEINE Wohnung erlassen habe, aufzuheben? Darf ich von einem Versicherungsfritzen verlangen, in meiner Wohnung sich der Schuhe zu entledigen oder es andererseits nicht zu einem Vertragsabschluß kommen würde? Wenn ein Vorgesetzter in nicht-geschäftlicher Mission mich aufsucht und ich ihn auffordere, in meiner Wohnung die Schuhe auszuziehen und das Rauchverbot zu beachten, darf er mich dann bei einem Stellenabbau "bevorzugt berücksichtigen", nur weil er ohne Glimmstengel nicht leben kann und seine Schuhe "angewachsen" sind? Vielleicht sucht mich auch mal ein Rechtsanwalt auf. Sicher würden nicht alle Anwälte liebend gern die Schuhe ausziehen, wenn ihr Klient es verlangt. Ich möchte nicht wissen, was mir blüht, wenn Polizisten auf richterlichen Befehl meine Wohnung durchsuchen müssen und ich meine Wohnung als "Barfußzone" ausweise. Vermutlich würde ich dann ein Verfahren wegen "Behinderung" oder "Beamtenbeleidigung" an den Hals bekommen.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen


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