Selber "Hausrecht" ausüben bzl. barfuß? (Hobby? Barfuß! 2)

Gerhard Zirkel, Monday, 03.01.2005, 15:16 (vor 7208 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Michael,

selbstverständlich hast Du in deiner Wohnung das Hausrecht!

Wenn Du von jemanden verlangst barfuss in Deiner Wohnung zu gehen, dann hat er das zu tun.

Die einzige Ausnahme wäre hier wohl ein Rettungseinsatz der Feuerwehr. Aber dann wären die Schuhe wohl Dein geringeres Problem.

Beschweren kann sich niemand. Außerdem gehört das Ausziehen der Schuhe in einer fremden Wohnung zur Höflichkeit und sollte von jedem Besucher akzeptiert werden.

Gerhard


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