*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***- Protest! (Hobby? Barfuß! 2)

Ralf RSK, Stammposter, Monday, 23.08.2004, 08:58 (vor 7342 Tagen) @ Markus U.

Hallo,

hier ging es ja nicht um vertragswidriges Verhalten, sondern es wurde mit Haftungsproblemen begründet. M. E. haftet der Verleiher jedoch nur bei Gefährdungen durch Mängel am Fahrrad, nicht für mögliches "Fehlverhalten" (was in diesem Fall aus unserer Sicht ja keines ist) des Entleihers.

Wird aber so langsam OT ...

Ich bin auf alle Fälle ein gutes Beispiel, dass man fortgesetzt barfuß radfahren kann, ohne dass einen Gliedmaßen durch die Kette abgetrennt werden ;-) In meiner Kindheit diente der Gepäckträger im Sommer meist als "Sandalenhalter", was übrigens damals gar nicht unüblich war.

Viele Grüße, Ralf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion