*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***- Protest! (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Monday, 23.08.2004, 07:27 (vor 7342 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Andy,
laut Gesetz ist das barfüßige Fahrradfahren nicht verboten, zumindest in der Schweiz. Ich wurde zwar schon mal deswegen von der Polizei kontrolliert, aber nur deswgen, weil sie glaubten, ich hätte die Schuhe verloren. Es war halt nicht mehr Sommer, sondern November bei ca. 10°C und obendrein dunkel. Die Beamten sagten mir, daß barfuß Velofahren nicht verboten sei. Ich kann mir nicht vorstellen, daß in Deutschland andere Gesetze gelten (und in den USA auch nicht: Dort ist Radfahren derart unüblich, daß keiner einen Gedanken verschwendet, ob man dazu Schuhe benötigt.).
Der Fahrradvermieter übt höchstens "Hausrecht" aus. Ein Fahrrad ist aber kein Haus. Somit hat der Vermieter lediglich das Recht, auf beschuhtes Radfahren zu bestehen, solange man sich auf seinem Grundstück befindet. Außerhalb geht es ihn einen feuchten Kehrricht an.

Hi Michael!
das ist ja fast schon eine richtige rechtswissenschaftlich Argumentation; allerdings ist es juristisch verfehlt, hier eine Analogie zum "Hausrecht" zu bemühen. Der Vermieter macht, wenn er keinen Vertrag mit barfüßigen Mietern/ Kunden abschließen will, von seiner Vertragsfreiheit im Rahmen der Privatautonomie Gebrauch. Barfüßiges Radfahren ist in Deiutschland laut StVO genauso wenig verboten wie barfüßiges Autofahren, aber ob barfüßiges Radfahren auf einem gemieteten Fahrrad gegen den ausdrücklich geäußerten Willen des Vermieters einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache darstellt, welcher den Vermieter gemäß § 541 BGB zu einer Abmahnung oder Unterlassungsklage berechtigt, wäre durchaus ein Thema für einen wissenschaftlichen Aufsatz.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.


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