*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***- Protest! (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Monday, 23.08.2004, 07:08 (vor 7342 Tagen) @ Andreas aus Stuttgart

Hallo Andy,
laut Gesetz ist das barfüßige Fahrradfahren nicht verboten, zumindest in der Schweiz. Ich wurde zwar schon mal deswegen von der Polizei kontrolliert, aber nur deswgen, weil sie glaubten, ich hätte die Schuhe verloren. Es war halt nicht mehr Sommer, sondern November bei ca. 10°C und obendrein dunkel. Die Beamten sagten mir, daß barfuß Velofahren nicht verboten sei. Ich kann mir nicht vorstellen, daß in Deutschland andere Gesetze gelten (und in den USA auch nicht: Dort ist Radfahren derart unüblich, daß keiner einen Gedanken verschwendet, ob man dazu Schuhe benötigt.).
Der Fahrradvermieter übt höchstens "Hausrecht" aus. Ein Fahrrad ist aber kein Haus. Somit hat der Vermieter lediglich das Recht, auf beschuhtes Radfahren zu bestehen, solange man sich auf seinem Grundstück befindet. Außerhalb geht es ihn einen feuchten Kehrricht an.
Barfüßiges Radfahren kann dann gefährlicher sein, wenn etwa ein Bremsseil reißt und man nur mit der "Fußbremse im wahrsten Sinne des Wortes" den Drahtesel zum Stillstand bekommt. Aber derart unsichere Fahrzeuge wird man sicher nicht verleihen dürfen.
Was Kettenprobleme anbelangt: nackte Füße sind zumindest für den Fahrer kein Problem (höchstens für einen barfüßigen Mitfahrer auf dem Gepäckträger, aber das ist ja verboten, solange kein extra Kindersitz dafür vorhanden ist). Viel größere Probleme stellen aber Sandalen ohne festen Sitz (ich selber kann gut mit Flipflops radeln), aufgegangene Schnürbänder bei Halb- oder Turnschuhen (hat sich bei mir schon um den Pedalarm gewickelt, vom Rad runterkommen war eine Wissenschaft für sich), weite Hosen (hatte als Schüler Probleme, weil die Hosenklammer abgerutscht war, Hose ging in die Kette, meine Mutter hat geschimpft), lange Röcke und Mäntel. Mit anderen Worten: Ein Vermieter sollte in erster Linie Leute mit langen, weiten Hosen, langen Mänteln und Schuhen mit Schnürbändern zurückweisen, keine Barfüßer.
Noch eine Frage in Schen Sicherheit: Bestand der Verleiher auch darauf, daß man einen Helm trug?
Mit Wut auf den arroganten Vermieter
Michael aus Zofingen


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