Boykott! (Hobby? Barfuß! 2)

Barfussjan, Stammposter, Thursday, 19.08.2004, 00:05 (vor 7346 Tagen) @ Markus U.

In diesem Zusammenhang erinnere ich mich auch daran, daß bereits unsere liebe Tiziana berichtet hatte, daß man sie wegen ihrer nackten Füße aus der Neuen Pinakothek in München rausgeschmissen hatte. Offenbar haben die da echt was gegen Barfüßer.
Ich bin deshalb dafür, einen alten Vorschlag aufzugreifen und eine "Schwarze Liste" aller barfußfeindlichen Museen, Vergnügungsparks, Restaurants, Diskotheken, Geschäfte und sonstiger Örtlichkeiten, die von der Öffentlichkeit besucht werden und somit von deren (Eintritts-) Geld leben, zusammenzustellen und zum Boykott derselben aufzurufen! Den Boykott kann man ja zusammen mit einer öffentlichen schriftlichen Protestwelle laufen lassen! Ich selbst hatte zwar in München bisher noch keine Schwierigkeiten wegen barfuß, war aber noch nie in der Neuen Pinakothek und bin nun vior einem Beuch derselben gewarnt, denn dieser Bericht zeigt mir, daß Tiziana's Erlebnis diesbezüglich kein Einzelfall war!
Sollen doch alle Veranstalter, die keine Barfüßer haben wollen, auf ihren Angeboten sitzen bleiben! Wo ich (barfuß) nicht willkommen bin, da will ich gar nicht hin!
Barfüßige Sommergrüße, >Markus U.

Hallo Markus,

ein Boykott von ein paar Barfussgehenden dürfte die Jahresbilanz dieser Neuen Pinakothek nicht sonderlich verschlechtern, da müsste dann schon ein grösserer Teil der Bevölkerung zusammenhalten, damit der Laden unter öffentlichen Druck gerät. Auf jeden Fall ist der Zeitungsartikel über den Vorfall mit dem Jungen dafür zu wenig, man müsste dort jetzt noch mal eine Mutter mit ihrem Kind, beide barfuss, hinschicken und der TV-Reporter eines erfolgreichen Privatsenders filmt den nächsten Rausschmiß dann mit versteckter Kamera.

Mich würde jetzt aber auch interessieren, ob ein von öffentlicher Hand im Bildungsinteresse der Bevölkerung eingerichtetes Museum willkürlich ein Hausrecht ausüben kann wie z.B. eine Diskothek, oder ob man dort (nach Zahlung des Eintrittsgeldes) als Besucher geduldet werden muss, solange man kein öffentliches Ärgernis darstellt. Und ein öffentliches Ärgernis setzt ja wie ich hier schon mal gelesen habe eine sexuelle Handlung bzw. Darstellung voraus, die ja solange man mindestens eine Badehose anhat wohl nicht gegeben ist. Vielleicht kannst Du als RA diese Frage beantworten.

Gruß, Jan


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion