Berufsgenossenschaft / Barfuss / Gesetze / Urteile... (Hobby? Barfuß! 2)

Ralf RSK ⌂, Monday, 24.03.2003, 08:37 (vor 7859 Tagen) @ Bernd - Giessen

Hallo Bernd,

die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der verschiedenen Berufsgenossenschaften beziehen sich weniger darauf, was der Arbeitnehmer nicht darf, sondern vielmehr darauf, welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergreifen muss, um den Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers zu gewährleisten. Insofern ist auch jeder Arbeitsunfall versichert, auch wenn der Arbeitnehmer vielleicht Vorschriften missachtet hat, die BG würde aber ggf. Regress beim Arbeitgeber nehmen, wenn dieser z. B. die vorgeschriebene Schutzkleidung nicht zur Verfügung gestellt hat oder den Arbeitnehmer nicht entsprechend unterwiesen hat.

Es gibt einen allgemeinen Teil der UVV, der immer gilt, sowie unzählige UVVen für spezielle Arbeitsbereiche, s. Link.

Was die allgemeinen Vorschriften zu Schuhen sagen? Bitte:
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(2) Der Unternehmer hat insbesondere zur Verfügung zu stellen:
...
2. Fußschutz, wenn mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist;
...
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Viele Grüße, Ralf

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Ich lehne Gewalt ab, weil das Gute,
das sie zu bewirken scheint, nicht lange anhält;
dagegen ist das Schlechte, das sie bewirkt, von Dauer.

Mahatma Gandhi
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[image] Unfallverhütungsvorschriften en masse


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