Berufsgenossenschaft / Barfuss / Gesetze / Urteile... (Hobby? Barfuß! 2)

Bernd - Giessen, Saturday, 22.03.2003, 19:13 (vor 7861 Tagen)

Hallo Leute,

letzten Sommer war ich zwecks Ölwechsel in einer kleineren Autowerkstatt. Barfuss, versteht sich. Da wir ja mittlerweile im Forum festgestellt haben, dass Fußverletzungen eher eine mentale Sache sind (sorry, nur etwas Selbstzynismus... ;-) ), bin ich munter auf dem schmutzigen Boden auf Schrauben, Plastik und auch Scherben herumgetappt. Ich bemerkte das besorgte Gesicht des Kfz-Meisters und fragte ihn, ob auch er sich vorstellen könne, barfuß zu laufen. "Nein", so seine Antwort, "hier nicht, denn wenn was passiert, kriege ich Ärger mit der Berufsgenossenschaft. Die zahlen dann nicht."

Okay, ich will gerne glauben, dass dieses Argument berechtigt ist, aber mich würde wirklich mal interessieren, ob es schon Fälle bzw. Unfälle gegeben hat, in denen sich die Berufsgenossenschaft geweigert hat zu zahlen, weil der Betroffene "widerrechtlich" barfuß am Arbeitsplatz war und sich einen Nagel eingetreten hat oder so ähnlich. Ich selbst sehe immer wieder, dass Leute im Sommer wie im Winter in Büros mit Teppichboden in Socken herumlaufen. Wie sieht es da mit der Haftung aus?
Und wie wird beispielsweise entschieden, wenn ein Büroangestellter - rein theoretisch - am Schreibtisch seinen Schuhe auszieht, um seine Socken trocknen zu lassen, und jemand tritt ihm aus Versehen auf den kleinen Zeh, so dass dieser bricht? Genau das ist nämlich mal in meinem Umfeld passiert, aber leider weiß ich nicht, wie dies ausging. Also, Eure Urteilsfähigkeit ist gefragt, Leute!

Euch allen ein wunderschönes sonniges (Rest-) Wochenende. Hier bei uns in Gießen hatten wir einen bombastischen Frühlingstag!

Ciao

Bernd


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