Rausgeflogen (Hobby? Barfuß! 2)

XL ⌂, Saturday, 09.12.2000, 23:11 (vor 8688 Tagen) @ k.c.

Hi k.c.!

Tja, Deine Erfahrung, irgendwo wegen bloßer Füße nicht reingekommen, oder rausgeflogen zu sein, mußte ich bisher noch nicht teilen.

Grundsätzlich haben Wirte sowie deren Personal Hausrecht und dürfen jedem ohne besonderen Grund, auch wegen seines Outfits den Zutritt verweigern.

Mir ist es schon mehrfach passiert, daß ich in irgendwelche schimmeligen Läden wegen meines Outfits nicht hineingelassen wurde, allerdings war ich da nie barfuß. Nun gut, vielleicht haben mir und meinen Freunden die betreffenden Türsteher auch gleich angesehen, daß wir nicht zu deren normaler Klientel gehörten.

Da ich selbst ab und zu einmal Konzerte und Festivals mitveranstalte und dabei zumeist auch als Türsteher fungiere, würde mich die rechtliche Lage wegen der bloßen Füße doch mal interessieren: handelt ein Veranstalter eventuell nach deutscher Rechtsprechung "grob fahrlässig" wenn er Gäste auf bloßen Sohlen auf eine Veranstaltung lässt, bei der er davon ausgehen muß, daß Scherben auf dem Boden rumliegen? Ich fände dies zwar albern, aber in unserer Rechtsprechung sind ja manche Dinge albern...

In diesem Sinne, Fuß zum Gruß,

XL

[image] Schnaxel-Online


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