Rausgeflogen (Hobby? Barfuß! 2)

Berni(N) @, Friday, 08.12.2000, 21:49 (vor 8689 Tagen) @ k.c.

Hallo!
Gestern war es "endlich" soweit. Ich bin das erstemal in Wien aus einer Bar mit den Worten "ohne Schuhe geht´s aber nicht" verabschiedet worden. Ich bin zwar schon mit einem leicht mulmigen Gefühl rein gegangen, weil ich auch sonst nicht wirklich passend gekleidet war (Jeans, mittelklasse T-Shirt, Lederjacke) aber ich schätze ein Anzug hätte da auch nicht mehr geholfen.
Wir waren zuvor auf einem leicht alternativem Clubbing ohne Rauch und Alkohol gewesen, da waren viele barfuß. Danach wollte meine Frau noch einen so richtigen Long-Drink nehmen und hat das 1st Floor im 1. Bezirk vorgeschlagen. Die machen dort aber ein bißchen auf "fein" und da muß man dieses Spiel wohl mitmachen.
Ich habe dort auch nicht lange mit dem Kellner diskutiert. Wahrscheinlich muß man Lokalen wohl das Recht zu gestehen, über die Garderobe Ihrer Gäste entscheiden zu dürfen. Konsequenz: einfach nicht mehr hingehen.
Aber, Frage an die Rechtsanwälte:
Fällt das eigentlich unter irgend eine Gesetzesverletzung? Ist zwar eine Bagatelle aber muß ich mir irgendwann auch die Haare kurz schneiden, weil dem Kellner mein Zopf nicht gefällt?
Ich werde mir jedenfalls von einem Schuhmacher solche Täuschungssandalen ohne Sohle machen lassen. Dann kann doch keiner mehr was sagen, oder?
Oder sind Schuhe als "Ding mit Sohle" deifiniert?

Natürlich ist es ein tolles Beispiel von Schwachmatismus (der ist wirklich ungemein verbreitet!) eines Zeitgenossen aber es gilt in dem Fall das Hausrecht. Das bedeutet, der Angestellte kann jeden, dessen Nase ihm nicht gefällt, sofort vor die Tür setzen. Da kann man rechtlich absolut nix machen. Ich bin zwar kein Anwalt, aber das schrieb schon mal einer und ich sehe das genauso. Schließlich kannst du auch jeden aus deiner eigenen Bude entfernen, oder?

Grüße Berni(N)


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