Rausgeflogen (Hobby? Barfuß! 2)

Hans-Martin, Saturday, 09.12.2000, 15:28 (vor 8753 Tagen) @ k.c.

Aber, Frage an die Rechtsanwälte:
Fällt das eigentlich unter irgend eine Gesetzesverletzung? Ist zwar eine Bagatelle aber muß ich mir irgendwann auch die Haare kurz schneiden, weil dem Kellner mein Zopf nicht gefällt?

Hallo k.c.,

leider ist es so, daß der Inhaber einer privaten Gaststätte, ebenso wie die von ihm eingesetzten Vertreter, das Recht haben zu entscheiden, mit wem Sie Verträge schließen, und wem sie dazu den Aufenthalt in den Räumen gestatten wollen. Eine Rechtspflicht zur Toleranz oder Höflichkeit gibt es leider nicht.

Dabei ist interessant, daß diese sogenannte Abschlußfreiheit aus Art.2 Grundgesetz abgeleitet wird, worin die Freiheitsrechte verfassungsrechtlich geschützt sind. Gerade diese Freiheitsrechte nimmst Du aber in Anspruch, wenn Du anders als andere Menschen gekleidet bist.

Mein Rat: Sollte Dich nicht der Inhaber der Gaststätte vor die Tür gesetzt haben, sondern nur ein Angestellter, dann sprich doch einfach am Telefon mit dem Inhaber über dessen Angestellten.

Gruß

Hans-Martin


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