Meine Gedanken zu (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen, Stammposter, Wednesday, 23.04.2008, 18:57 (vor 6056 Tagen) @ AllgäuYeti (Karl Heinz)

Hallo Karl Heinz,

wie schon andere Teilnehmer beschrieben haben, sind "psychosoziale Schranken" nicht identisch mit juristischen Schranken. Manch einer traut sich nicht barfuß (oder in kurzen Hosen, unrasiert, ungekämmt usw. in die Öffentlichkeit, weil er glaubt, er KÖNNTE dadurch Nachteile erleiden. Etwa aus dem gleichen Grund, wie es einem peinlich sein kann, wenn die Nachbarn mitbekommen, daß man mehr Unkraut im Garten hat, die Gardinen lange nicht mehr gewaschen, den Hof nicht mehr gefegt hat usw. In vielen Fällen dürfte die Angst unbegründet sein, aber nicht in allen.

Sicher ist aber, daß man nie genau eruieren kann, ob erlittene Nachteile auch wirklich auf barfuß zurückzuführen sind oder ob man sich das auch nur einbildet. Kein Mensch kann sich in zwei Teile teilen und die gleichen Tätigkeiten einmal barfuß, ein anderes Mal fett beschuht ausführen und dann die Unterschiede überprüfen. Keine Situation wird es zweimal geben.

Ein selbstständiger Anwalt, dessen Spezialgebiet es ist, gut gekleidete Wirtschaftsbonzen zu verteidigen, könnte sicher Umsatzeinbußen erleiden, auch dann, wenn er zwar in der Kanzlei usw. immer "ordentlich" gekleidet ist, jedoch ansonsten nicht nur im Freibad oder auf dem Barfußpfad barfuß ist, sondern auch im Möbelgeschäft, beim Friseur, auf dem Weihnachtsmarkt usw. barfuß und in sehr legerer Kleidung ist. Bei einem selbständigen Künstler oder einem Judotrainer ist die Gefahr der Umsatzeinbuße durch barfuß in der Öffentlichkeit weniger groß.

Wenn man nur Angestellter ist, dann ist barfuß in der Öffentlichkeit während der Freizeit kaum ein Grund, einen gleich rauszuschmeißen, solange man seine Arbeit macht. Aber Ärger kann es trotzdem geben, wie ich etwa mit "Dr. Simpel". Wenn man sich intern um einen höheren Posten bewirbt, könnte barfuß in der Freizeit dagegen ein Nachteil sein. Wenn es um einen Posten im oberen Management geht, werden die Kandidaten besonders gut durchleuchtet. Das betrifft nicht nur das fachliche Wissen, sondern auch das Verhalten in der Öffentlichkeit. Man muß sich halt so verhalten, wie die es von einem erwarten. "Unpassende" Kleidung kann ein Hinderungsgrund sein, aber auch die "falsche" Freizeitbeschäftigung (Theaterbesuche sind positiv, mit öffentlichen Verkehrsmitteln stundenlang durch die Stadt fahren negativ), der "falsche" (oder überhaupt kein) Ehepartner (intelligent oder sehr schön ist positiv, wenig qualifizierter Beruf, "graue Maus" oder gar gleichgeschlechtlicher Lebenspartner sind negativ) die "falsche" 4radmarke (nicht zu klein, aber auch nicht teurer als der des Herrn Direktors) können sich negativ auswirken.

Grundsätzlich gilt: Wer sich beruflich bewährt hat, der wird nicht schlechter eingestuft, wenn sein Freizeitverhalten mit der Zeit immer barfüßiger wird. Wer aber bereits als Freizeitbarfüßer bekannt ist, bevor er eine Arbeitsstelle hat, dann wird einem die Chance, sich zu bewähren, gar nicht erst gegeben. Wenn etwa ein Arbeitgeber bei der Polizei Informationen über Stellenbewerber einholt, etwa über Vorstrafen, laufende Verfahren, Teilnahme an früheren Demonstrationen usw. (so etwas ist nicht unüblich, speziell wenn der Arbeitgeber irgendwas mit Rüstung, Kernkraft usw. zu tun hat), und so ganz "nebenbei" sagt ein Polizist: "Nein, er ist weder wegen Straftaten, noch wegen Ordnungswidrigkeiten aufgefallen. Aber schön öfters gingen Meldungen ein, daß er barfuß und in kurzen Hosen gesehen wurde, sogar im Winter!", dann wird manch ein Arbeitgeber das Bewerbungsschreiben zu seiner Entlastung dem Bewerber zurückschicken und ihm "für die Zukunft alles Gute wünschen" (oder dieses zumindest so schreiben).

Wie aber sieht es mit "juristischen" Schranken aus? Gesetze sind meistens sehr schwammig verfaßt. In keinem Gesetz steht explizit, daß barfuß erlaubt oder verboten ist. Auch über das Tragen von kurzen Hosen steht da nichts. Wer barfuß und nur in einer kurzen Hose bekleidet durch die Fußgängerzone geht, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Wirklich? Es sollte erwähnt werden, daß man die kurze Hose so tragen soll, daß sie die Geschlechtsteile bedeckt. Wer also das einzige Kleidungsstück in der Hand, als Mütze, Knieschoner oder sonst wie "zweckentfremdet" in der Fußgängerzone benutzt, dem kann die Polizei eine Geldbuße aufbrummen.

"Barfuß bis zum Hals" in der Fußgängerzone wäre "nur" eine Ordnungswidrigkeit, der Straftatbestand "Erregung öffentlichen Ärgernisses" wäre nicht erfüllt. Dieser liegt erst vor, wenn eine sexuelle Handlung vorliegt. Nur ist die Definition einer sexuellen Handlung in den Gesetzbüchern ebenfalls sehr schwammig. Und die kann durchaus auch vorliegen, wenn man anständig gekleidet ist. Manch eine hysterische Frau empfindet es bereits als "sexuelle Belästigung", wenn sich ein Mann im Zug ausgerechnet ihr gegenüber setzt, obwohl es noch andere freie Plätze im Zug hat. Und wenn dieser Mann dann auch noch barfuß läuft und/oder einfache Kleidung trägt, dann wird das als "verstärkend" empfunden. Wenn diese Spießerin dann auch noch Geld für den teuersten Anwalt hat (und der Barfüßer vom Büezerlohn oder Bafög leben muß und nicht im Rechtschutz ist), dann sind schnell irgendwelche "falschen Zeugen" gefunden, die die "sexuelle Belästigung" bestätigen. Wenn dann der Richter zufällig auch noch ein militanter Barfußfeind sein sollte (was längst nicht alle Richter sind, vermutlich höchstens 5 %), dann gute Nacht, Marie!

Auch wenn barfuß nirgendwo im öffentlichen Raum explizit verboten ist, kann man indirekt dafür belangt werden. Selbst in anderen Bereichen, in denen klare Limiten festgelegt sind, kann man belangt werden, wenn man diese Limiten nicht überschreitet. Normalerweise darf man innerorts maximal 50 km/h fahren, solange keine anderes Verkehrsschild eine andere Höchstgeschwindigkeit vorschreibt. Wer aber im dichten Nebel und bei Glatteis voll seine 50 km/h fährt, kann dafür belangt werden, auch wenn kein Schaden entsteht. Auch existiert die Sache mit den 0,5 Promille Blutalkohol. Aber auch wer nur 0,4 Promille Alkohol hat und durch übervorsichtiges Fahren auffällt, kann belangt werden. Wenn man also schon belangt werden kann, wenn man juristisch genau definierte Schranken nicht überschreitet, dann überrascht es nicht, wenn man belangt wird in Bereichen, in denen es keine genau definierten juristischen Schranken gibt.

Wegen barfuß bzw. kurzen Hosen bekam ich bisher nur Ärger mit der Exekutive, nämlich der Polizei. Fast alle Polizisten wußten, das ich nichts verbotenes tat. Aber manch einer suchte daraufhin gezielt nach Dingen, die verboten sein könnten (z.B. Drogen, Alkohol, angeblich geklaute Dinge). Diese Beamten ließen sich in ihrem Handeln von eigenen psychosozialen Schranken beeinflussen, nach dem Motto "Barfuß, so was TUT MAN NICHT. Also wird das Barfußlaufen eine symbolische Handlung für etwas verbotenes sein." Das schlimme ist: Als einfacher Bürger ist man gegen derart üble Machenschaften völlig machtlos. Die Polizisten sind (zumindest in der Schweiz) eine "verdächtige" Person zwecks Personenkontrolle anzuhalten und, "soweit nötig" sogar auf die Wache mitzunehmen. Nur ist nirgendwo definiert, was "verdächtig" ist. Wenn ich etwa 3 Stunden von der Polizei aufgehalten wurde, nur weil ich im Winter barfuß und in kurzen Hosen unterwegs war, dann kann ich von der Polizei nicht einmal Schadenersatz verlangen, wenn mir dadurch Unkosten entstehen (z.B. Übernachtungskosten, weil man nicht mehr mit dem Zug nach Hause kommt). Aber das kann ein gut gekleideter Mann auch nicht, der von der Polizei aufgehalten wurde, weil er eine gewisse Ähnlichkeit mit einer gesuchten Person hat). Erst wenn man BEWEISEN kann, daß die Polizisten einzig und allein einen kontrolliert haben, weil sie einen unsympathisch fanden, hat man eine Chance. Aber wer kann das schon.

Mit der "Diktatur der schwarzen Roben" kam ich zum Glück noch nicht in Konflikt, und ich lege eigentlich auch gar keinen Wert darauf. Und wenn auch die Richter machtlos sind, eine "unerwünschte Person" aus dem Verkehr zu ziehen, dann holt man sich "Gutachten" von einem Psychiater. Selbst in einem demokratischen Rechtstaat ist es möglich, daß aufgrund der Expertise eines Psychiaters ein Mensch, der gegen keinerlei Gesetze verstoßen hat, keine Ordnungswidrigkeit begangen hat und wirklich niemandem einen Schaden zugefügt hat, sondern lediglich im Verhalten von der anonymen Masse abweicht, ein für alle Mal hinter dicke Mauern gesperrt werden. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, daß Leute, die einer geregelten Arbeit nachgehen, wegen Barfußlaufen oder Tragen von "nicht allzu winterlicher Kleidung" in der Freizeit für "unzurechnungsfähig" erklärt wurden und dann in lebenslange Verwahrung genommen wurden. Ich glaube auch, daß es nicht einmal in der Schweiz passiert, so daß ich in Sachen barfuß in der Freizeit mich nicht von der Meinung der Spießer beeinflussen lasse.

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen


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