jejeje schon hart :o( (Hobby? Barfuß! 2)
Vielleicht solltest Du Dir von Innenministerium eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen lassen, die Du den Polizeischergen unter die Nase halten kannst.
So nach dem Motto: "Der Träger dieser Bescheinigung ist weder geistig verwirrt, noch hilfsbedürftig, nicht aus einer Anstalt entwichen und auch nicht kriminell oder sonst irgendwie gefährlich. Er ist nicht in seinem Recht auf Freizügigkeit nur wegen eigenwilliger Bekleidung zu beschränken."
Je kleiner der Scherge, um so Obrigheitshöriger ist er ja. Das mit der GEnver STAdt POlizei gefiel mir ;o)