Franz Studhalter ist vorbildlich für mich (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen, Stammposter, Tuesday, 20.11.2007, 15:02 (vor 6214 Tagen) @ AllgäuYeti (Karl Heinz)

Hallo Karl Heinz!

also bei meinen Berglauf-Wettkämpfen sowie beim Halbmarathon in Kempten laufe ich zwar wie Franz Studhalter barfuss, jedoch bis jetzt noch mit T-Shirt. Ich mache mir nämlich schlichtweg Sorgen, dass ich von spiessigen Wettkampfregeln wegen sittenwidrigem Exhibitionismus disqualifiziert werden könnte, wenn ich "oben ohne" laufe.

..... . Er antwortete mir, dass er beim Zieleinlauf schon gerügt worden sei und dass man ihm angedroht hat, nächstes Jahr käme er nicht mehr in die Wertung, wenn er wieder "oben ohne" läuft. Schade. Aber zu meinem Glück wurde mir bisher noch nie wegen "barfuss" die Disqualifikation angedroht.

Ich bin ja kein richtiger Sportler, habe jedoch schon plauschmäßig an der Kurzdistanz für den "Powerman-Duathlon" (Laufen und Velofahren) in Zofingen teilgenommen (die Firma hat das Startgeld bezahlt). Dort gab es tatsächlich eine Kleiderordnung. Zwar waren keine Krawatten und lange Hosen, ja nicht einmal Schuhe vorgeschrieben, jedoch war die Teilnahme mit nacktem Oberkörper ausdrücklich verboten. Weiterhin war auf der Velostrecke das Tragen eines Helmes obligatorisch. Kotz! Würg! Nur bei diesen Veranstaltungen trug ich einen Helm, ansonsten radle ich selbstverständlich barhäuptig.

Zum Barfußlaufen war die Strecke allerdings nicht ideal, ziemlich fiese geschotterte Waldwege. Daher waren auch alle Sportler fett beschuht. Barfuß (oder sockig) waren nur die Sportler, die in der Wechselzone von Lauf- auf Veloschuhe umwechselten. Damals lief ich noch nicht barfuß, ich trug auch für beide Disziplinen dieselben Turnschuhe und besaß auch kein Rennvelo, sondern benutzte mein normales Tourenvelo, dessen Reifen zu dick waren, um es in den Ständern in der Wechselzone abzustellen. Sollte ich mich heute in einer solchen wieder in einer solchen Situation befinden, würde ich die Laufstrecke mit Schuhen und die Velostrecke barfuß absolvieren.

Grundsätzlich darf ein Veranstalter von Sportveranstaltungen für Teilnehmer strengere Regeln aufstellen als es das Grundgesetz für "Normalbürger" vorschreibt. Noch gibt es kein Helmobligatorium für Velofahrer im Straßenverkehr, aber ein Veranstalter kann das beim Radrennen verlangen. Auch kann er ein Oben-ohne-Verbot erlassen, obwohl das kein sittenwidriger Exhibitionismus ist. Ebenso kann er ein Barfußverbot bei Laufveranstaltungen erlassen, etwa aus Sicherheitsgründen. Soweit ich weiß, ist aber der Veranstalter verpflichtet, dieses vorher in den Teilnahmebedingungen festzulegen, zumindest in der Schweiz. Dann kann sich ein potentieller Sportler vorher orientieren, was ihm blüht. Dann kann er entscheiden, ob er sich dem Helm-, Schuh- oder T-Shirt-Zwang unterwirft oder sich gar nicht erst anmeldet. Lediglich Dinge, die auch laut Grundgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können, braucht der Veranstalter nicht explizit zu verbieten, etwa die "barfuß-bis-zum-Hals-Teilnahme" an einer Laufveranstaltung.

Wer gegen die Regeln des Veranstalters verstößt (z.B. Schuhzwang), nicht jedoch gegen das Grundgesetz, kann zwar disqualifiziert werden und eventuell bei späteren Veranstaltungen gesperrt werden, aber die Polizei darf deswegen nicht einschreiten. Die geht es nämlich einen feuchten Kehricht an, ob Sportler die Teilnahmebedingungen einhalten oder nicht. Vermutlich würde sie auch nicht einschreiten, wenn Franz Studhalter oder Nachahmer bei winterlichen Temperaturen barfuß und in Minimalkleidung an einem Stadtlauf teilnehmen, selbst dann nicht, wenn sie von einem spießigen Zuschauer (weniger von einem "echten" Zuschauer, sondern mehr von einem, der an der Strecke wohnt und sich ärgert, daß ausgerechnet vor seinem Haus gelaufen wird) gerufen wird. Ob aber ein barfüßiger Teilnehmer, der von der Polizei aufgehalten wird, die Ordnungshüter verklagen kann weil er deswegen keine Medaille bekam, entzieht sich meiner Kenntnis.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen


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