Cartoon ;-) (Hobby? Barfuß! 2)

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Thursday, 15.11.2007, 18:52 (vor 6219 Tagen) @ Ralf RSK

Hallo Ralf

... natürlich musste ich dein sehr schönes Cartoon auch löschen.


was ich befürchtet habe ..

Ich habe es aber durchaus ein paar Tage stehen lassen. Das dürfte genügt haben, damit es die meisten sehen konnten. ;-)

Leider hatte ich es erst jetzt entdeckt. ;-) Es kann ja niemand
von mir verlangen, dass ich ständig nach so etwas suche.


gut, dass du nicht überall deine Augen haben kannst ;-)

Letzten Endes lese ich alles.

Hm, da bin ich aber ebenso skeptisch wie gespannt. Es dürfte
klar sein, dass es keinen großen Unterschied macht, ob du einen
Zeitungsartikel nur scannst oder abfotografierst. ;-)


Es gibt ja zum Beispiel unzählige Pressefotos, auf denen man Parlamentarier oder Minister sehen kann, wie sie in einer Tages- oder Wochenzeitung lesen, wobei man durchaus Überschriften oder Titelbild deutlich erkennen kann. Nach deiner Definition würden sich dann ja sowohl der Fotograf, wie auch die weiterverbreitende Agentur und schließlich noch das veröffentlichende Medium der Urheberrechtsverletzung schuldig machen.

Nein, das sehe ich eher wie Manfred (Ten). Die Zeitung ist in diesem Falle nur "Beiwerk" und nicht das eigentliche Motiv.

Oder neulich im Urlaub habe ich einen witzigen Artikel gelesen, der von jemand berichtete, der aus Holland nach Südfrankreich ausgewandert ist und dort Gemüsesetzlinge zieht. Zum Auslegen der Kisten, wo er die Setzlinge drin transportiert, nimmt er immer die holländische Zeitung, die er sich weiterhin schicken lässt, weil sie im Gegensatz zu den französischen genau das richtige Format hat. Dabei war ein Foto, wo man deutlich die Überschriften der in der Kiste liegenden Zeitungsseite lesen konnte. Nach deiner Auffassung also auch eine Urheberrechtsverletzung des Fotografen ...

Auch hier sehe ich das etwas anders, da das Hauptmotiv ja die Kisten sind. Eventuell könnte man sogar die Art, wie die Zeitungen in den Kisten liegen als Hauptmotiv sehen, bei denen zufällig erkennbare Artikel nur Beiwerk wären.

http://img411.imageshack.us/img411/5200/scan0011600pixto7.jpg

Vielen Dank, für diesen Link, der ja nun für alle auch weiterhin nutzbar ist. So erscheint es mir perfekt.

Noch etwas an alle: Sollte ich mich in meiner Interpretation des Urheberrechts irren, wäre ich für entsprechende Hinweise durchaus dankbar. Ich wäre dann auch gerne bereit künftig anders zu verfahren und das nach dem Urheberrecht zulässige auch selbstverständlich zuzulassen. Bis dahin allerdings scheint es mir nötig so vorzugehen, da wir uns nunmal an bestehende Gesetze halten sollten.
Ich selbst habe mir diese Gesetze nicht ausgedacht und würde sie auch nicht so gestalten, aber ich kann sie halt nicht ändern.

Viele Grüße an den Rhein

Ulrich


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