Barfuss autofahren auch in der Schweiz erlaubt (Hobby? Barfuß! 2)

Andrew @, Friday, 20.07.2007, 16:22 (vor 6272 Tagen) @ steveh

... natürlich kriegen Fussgänger kein Bussgeld wegen "Nichtbeherrschens des Fahrzeuges" - sie haben ja keines!

Eigentlich off-topic: Die hiesige Praxis geht jedoch bei Motorfahrzeuglenkern sehr rasch von einer Teilschuld aus, z.T. auch bei Auffahrunfällen (der vordere hätte ja langsamer fahren können und dann nicht abrupt bremsen müssen). Faktisch erleichtert diese Praxis natürlich v.a. die Polizeiarbeit, da in vielen (Bagatell)fällen auf die Abklärung der Schuld verzichtet werden kann.


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