Barfuss autofahren auch in der Schweiz erlaubt (Hobby? Barfuß! 2)
Nun muss man allerdings wissen, dass es in der Schweiz ohnehin praktisch bei jedem Unfall zu einer Busse wegen "Nichtbeherrschens" und zwar bei allen Unfallbeteiligten, kommt.
Ach wirklich?
Ein Bussgeld kann doch nur demjenigen aufgebrummt werden, der zumindest eine Teilschuld am Unfall hat. Zum Beispiel ein Verkehrsteilnehmer der aus Vorfahrtrichtung aber mit unangepasster Geschwindigkeit in eine Kreuzung fährt...
Nicht aber zum Beispiel derjenige dessen Auto von hinten gerammt wird!
Und auch nicht der Fussgänger welcher auf dem Zebrastreifen angefahren wird!!!