Plakette für Haftpflichtversicherung (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen, Stammposter, Friday, 01.06.2007, 18:28 (vor 6322 Tagen) @ Leo

Hallo Leo,

wer in der Schweiz seinen Wohnsitz hat, muß sein Fahrrad mit einer Plakette versehen, und zwar jedes Jahr neu. Dann ist das Velo haftpflichtversichert. Wer bei einer Polizeikontrolle ohne Plakette (oder mit einer abgelaufenen Plakette) erwischt wird, muß Buße bezahlen.
Wenn ich beispielsweise mit meinem derart versicherten Velo gegen ein Auto fahre (und schuldig bin), dann bezahlt diese Haftpflichtversicherung den Schaden am Auto. Auch andere Schäden am Unfallgegner (kaputte Brille, Verletzungen usw.) sind gedeckt. Die Versicherung kann aber auskriechen, wenn ich grob fahrlässig oder vorsätzlich den Unfall verursacht haben sollte, leichte Fahrlässigkeit reicht nicht. Sicher wäre radfahren unter alkoholeinfluß grob fahrlässig. Barfuß radfahren ist sicher nicht grob fahrlässig, selbst dann nicht, wenn mir der Unfallgegner (bzw. dessen Anwalt) nachweisen kann, daß beim fett beschuhten Radeln es zu keinem Unfall gekommen wäre. Ich weiß jedoch nicht, ob die Haftpflicht bezahlen würde, wenn ich bei Temperaturen um den Gefrierpunkt barfuß und in kurzen Hosen sowie ohne Jacke auf einer Gefällstrecke auf ein vor mir fahrendes Auto fahren würde. Vielleicht müßte ich dann den Schaden aus eigener Tasche bezahlen (oder falls ich den Unfall nicht überlebe meine Erben).

Wie die Lage bei Touristen aussieht, weiß ich nicht. Sicher wird ein Deutscher (oder ein in Deutschland wohnender Ausländer) nicht gebüßt, wenn er mal eben mit dem Fahrrad in die Schweiz fährt. Und falls es zu einem Unfall kommen sollte, so sieht die Situation vermutlich ähnlich aus, wie wenn man den Unfall in Deutschland verursacht hätte. Soweit ich weiß, müssen jedoch Leute, die außerhalb der Schweiz wohnen, jedoch jeden Tag mit dem Rad in die Schweiz zur Arbeit fahren, ebenfalls eine Plakette am Rad haben.

Fahrradplaketten werden aber eher selten kontrolliert, bei mir ist es aber schon vorgekommen. Nur einmal bei einer Routinekontrolle auf der Straße, einmal beim Grenzübergang, als ich aus Deutschland zurück in die Schweiz fuhr und mehrmals, als die Polizei wegen mir ausrücken mußte, weil ich von Spießern wegen barfuß und/oder leichter Kleidung mit dem Rad unterwegs war. Vermutlich aber nur, weil sie mich wegen barfuß nicht belangen konnten und nun krampfhaft nach Dingen suchten, um mir doch noch eine Buße aufbrummen zu können.

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen


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