Pfändung von Schuhen (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Wednesday, 28.02.2007, 22:38 (vor 6415 Tagen) @ Sabrina

Hi Sabrina!

Je später es wurde, desto mehr nicht mehr ganz nüchterne Leute fand man in der Stadt. Ein betrunkener fragte mich: "Hast du die Miete nicht bezahlen könne?"


Das wäre ja drollig, wenn man säumigen Mietschuldnern die Schuhe wegpfänden könnte. Ich weiß aber nicht, ob das geht; vielleicht kann uns Markus U. da weiterhelfen?

Säumigen Mietschuldnern die Schuhe wegzupfänden, dürfte kaum möglich sein, denn nach § 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO sind folgende Sachen der Pfändung nicht unterworfen (und somit unpfändbar):

"die dem persönlichen Gebrauche oder dem Haushalte dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf..."

Dem Mietschuldner die Schuhe wegzupfänden ist also nur möglich, wenn der Schuldner besonders viele Schuhe, also vielleicht 20 Paar oder mehr besitzt, und sogar dann kann man ihm nicht alle wegnehmen, sondern muß ihm einige lassen, etwa ein Paar "Arbeitsschuhe", ein Paar gewöhnliche Halbschuhe, ein Paar Winterstiefel und ein Paar Sandalen. Seölbstverständlich ist es auch möglich, einem Schuhhändler, der die Ladenmiete nicht mehr entrichten kann, seinen Warenbestand wegzupfänden, allerdings nicht seine in Eigengebrauch befindlichen Schuhe, es sei denn, daß es sehr viele (also etwa 20 Paar oder mehr) wären. Obwohl es also unter Umständen auch möglich ist, die Schuhe eines säumigen Mietschuldners zu pfänden, ist niemand gezwungen, deswegen barfuß zu gehen.

Barfüßige Grüße,
Markus U.


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