[Presse] LKW-Fahrer gestoppt: Barfuß und betütert (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Friday, 09.02.2007, 17:19 (vor 6500 Tagen) @ bix

Mitleidige Barfußgrüße,

Mit wem hast Du Mitleid? Mit einem Berufskraftfahrer, der betrunken LKW gefahren ist - ob mit oder ohne Schuhen - habe ICH kein Mitleid!!! So ne hohe Strafe wie er dafür verdienen würde gibts vermutlich gar nicht....

Hi bix,

mir hats halt leid getan, weil er als jemand, der offenbar auch im Winter barfuß läuft, irgendwie doch ein Stückweit "einer von uns" ist, auch wenn er hier vermutlich nicht schreibt.
Aber in der Sache hast Du natürlich recht - den Vorschriften des Strafgesetzbuches muß Genüge getan werden - und § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) sieht hierfür Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (verhängt wird fast immer die letztere) vor - außerdem ist in solchen Fällen fast immer nach § 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB die Fahrerlaubnis futsch. Oft wird die Fahrerlaubnis bereits während des Ermittlungsverfahrens nach § 111a StPO vorläufig entzogen (endgültig dann mit der Rechtskraft des Strafurteils).

Barfüßige Wintergrüße,
Markus U.


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