[Presse] LKW-Fahrer gestoppt: Barfuß und betütert (Hobby? Barfuß! 2)
Hi bix,
danke, daß Du diesen Beitrag abgeschrieben hast, der wirklich sehr interesant ist.
Die Polizei in Münster hat einen wenig verkehrstüchtigen - und kälteresistenten - Berufsfahrer von der Autobahn geholt. Auf seinem Beifahrersitz: eine Whiskey-Flasche.
Der LKW war aufgefallen, als er in Schlangenlinien über die Autobahn fuhr. Wie die Polizei in Münster mitteilte, gelang es den Beamten erst nach mehreren Kilometern, den Fahrer mit seinem 40 Tonnen schweren Gefährt zu stoppen.
Der 44-Jährige saß bei offenem Fenster barfuß hinter dem Steuer, neben ihm lag eine Whiskey-Flasche. Da er eine Blutprobe verweigerte, musste er gefesselt abgeführt werden. Der folgende Test ergab einen Blutalkoholwert von über zwei Promille.
Allein die Fahrt mit nackten Füßen kam ihn jedenfalls schon teuer zu stehen: Er musste 1150 Euro zahlen und die Fahrt freilich unterbrechen.
Barfuß ein Kraftfahrzeug zu lenken, ist nicht rechtswidrig; betrunken ein Kraftfahrzeug zu führen, ist strafbar. Ein solches Delikt hat fast immer außer einer hohen Geldstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge.
Mitleidige Barfußgrüße,
Markus U.